AKTUELLES

AKTUELLES

Jansens Schuhrad: Unser Gewinnspiel zum 70.

Unseren 70. Geburtstag wollen wir mit dir feiern. Denn wir sind unfassbar stolz darauf, seit 1955 für bestes Schuhwerk zu sorgen: immer frisch, manchmal frech, aber stets mit bester Beratung und den schönsten Modellen für jede Saison. Zu unserem Geburtstag kannst du mit etwas Glück ein neues E-Bike gewinnen.

Mit etwas Glück ein E-Bike gewinnen!

Man weiß: Mit Schuhen von uns fährst du seit 70 Jahren gut. Und mit etwas Glück gewinnst du zu unserem 70-jährigen Bestehen ein E-Bike! Einfach in der Zeit vom 1. September bis zum 31. Oktober 2025 Beratung genießen, Traumschuh finden, kaufen – und mit etwas Fortüne Jansens Schuhrad gewinnen! Teilnahmebedingungen findest du nachstehend. Viel Glück!

Teilnahmebedingungen Jansens Schuhrad

Ausrichter des Gewinnspiels ist das Schuhhaus Jansen
(Guido Jansen e.K.),
mit Sitz in der Aachener Str. 3,
52525 Heinsberg-Waldenrath.

Mit Ihrer Teilnahme erklären Sie sich mit folgenden Teilnahmebedingungen einverstanden.

Was kann man gewinnen?

2 × 1 Stevens E-Triton 5.5.1 (Forma-Rahmengeometrie, Rahmenhöhe 52 cm)

Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich.

Der Gewinn muss im Geschäft bis zum 29. November 2025 entweder selbst oder von einer beauftragten Person abgeholt werden. Eine beauftragte Person muss einen Nachweis darüber erbringen, dass sie den Gewinn im Auftrag des Gewinners empfangen darf.

Wie kann man teilnehmen?

Eine Teilnahme ist möglich, indem der Teilnehmer in der Zeit vom 1. September bis zum 31. Oktober 2025 ein Paar Schuhe erwirbt.

Pro erworbenem Paar Schuhe erhält der Teilnehmer eine Teilnahmekarte, auf die er seine Kontaktdaten eintragen muss, um an der Verlosung teilzunehmen. Die ausgefüllte Teilnahmekarte muss in die Sammelbox gelegt werden.

Wer darf teilnehmen?

Die Teilnahme ist jeder natürlichen Person erlaubt, die mindestens das 18. Lebensjahr erreicht hat. Automatisierte Gewinnspiel-Dienste sowie Gewinnspielvereine sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Jede Person darf nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen.

Wer darf nicht teilnehmen?

Das Schuhhaus Jansen behält sich das Recht vor, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe vorliegen. Dies sind beispielsweise Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen, Manipulationen und/oder rechtswidrige Beiträge, die Beleidigungen, falsche Tatsachenbehauptungen, Marken-, Wettbewerbs- oder Urheberrechtsverstöße enthalten. Das Schuhhaus Jansen behält sich vor, gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Nutzer müssen für etwaige Rechtsverstöße einstehen. Mitarbeiter des Schuhhauses Jansen sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Wann findet das Gewinnspiel statt?

Das Gewinnspiel beginnt am 1. September und endet am 31. Oktober 2025 um 18 Uhr.

Wann und wie wird ausgelost?

Die Gewinner werden am Montag, dem 3. November 2025, durch ein Losverfahren ermittelt.

Wie werden die Gewinner kontaktiert?

Die Gewinner werden am Montag, dem 3. November 2025, über die auf der Teilnahmekarte hinterlegten Kontaktinformationen informiert.

Freistellung von Meta (Facebook und Instagram) und seinen Plattformen

Die Aktion wird durch das Schuhhaus Jansen, mit Sitz in der Aachener Str. 3, 52525 Heinsberg-Waldenrath, durchgeführt. Es besteht keine Verbindung zu Meta Platforms, Inc. (Facebook, Instagram, etc.). Das Gewinnspiel wird nicht von Meta gesponsert, unterstützt oder organisiert. Jegliche im Rahmen des Gewinnspiels bereitgestellten Informationen stammen ausschließlich vom Veranstalter. Meta steht daher auch nicht als Ansprechpartner bezüglich dieser Aktion zur Verfügung. Sämtliche Fragen/Informationen diesbezüglich sind an das Schuhhaus Jansen zu übermitteln.

Haftung

Das Schuhhaus Jansen übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung dafür, dass das Gewinnspiel während des gesamten Veranstaltungszeitraums zur Verfügung steht und fehlerfrei funktioniert. Das Schuhhaus Jansen behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel abzusagen, zu beenden, zu ändern oder ganz oder zeitweise auszusetzen, wenn nicht von ihm zu vertretende Umstände auftreten, die die Integrität des Gewinnspiels gefährden.

Das Schuhhaus Jansen haftet für Schäden des Teilnehmers nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sie die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit der Leistung sind, sie auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen, sie die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Im Übrigen ist eine Haftung des Schuhhauses Jansen, unabhängig vom Rechtsgrund, ausgeschlossen.

Sonstiges

Das Schuhhaus Jansen behält sich das Recht vor, die Aktion jederzeit anzupassen, zu modifizieren oder zu beenden. Umstände, die dazu führen können, sind z. B. Störungen durch höhere Gewalt, rechtliche Gründe, technische Gründe (z. B. Hardware- oder Softwarefehler) oder Manipulationen durch Dritte. Das Schuhhaus Jansen haftet nicht für Folgen, die aus der Teilnahme an der Aktion entstehen und außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegen. Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Gewinnansprüche können nicht an andere Personen übertragen werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Wir freuen uns auf Sie!

Hier können Sie Ihren Besuch bei uns planen, oder uns Ihre Fragen stellen.

keyboard_arrow_up